Allgemeine Nutzungsbedingungen (ANB)

ALLGEMEINE NUTZUNGSBEDINGUNGEN der RLE MOBILITY GmbH & Co. KG für die Nutzung der NOVA-App (ANB), Stand: April 2021

1. Geltungsbereich

(1) Die Nutzung der NOVA App und der über die NOVA App angebotenen Funktionalitäten und Dienste (zusammen die „NOVA-App“) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser ANB, die der Nutzer bei seiner Registrierung in der NOVA App akzeptiert. Die ANB werden damit Bestandteil des Nutzungsvertrages zwischen dem Nutzer und der RLE MOBILITY GmbH & Co. KG („RLE“). Im Falle von Aktualisierungen dieser ANB während der Laufzeit des Nutzungsvertrages werden die Nutzer über diese Aktualisierungen benachrichtigt, mit der Bitte um Zustimmung zu den Aktualisierungen.

(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers finden keine Anwendung, auch wenn RLE ihrer Geltung im Einzelfall nicht ausdrücklich widerspricht. Selbst wenn RLE auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung der Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers.

(3) Die ANB regeln ausschließlich die Nutzung der NOVA-App zum Zwecke der technischen Abwicklung der Anmeldung sowie des Zugangs des Nutzers zu Räumlichkeiten Dritter oder der Teilnahme des Nutzers an Veranstaltungen Dritter (die „Betreiber“) im Rahmen des Anmeldungs- und Zugangskonzepts des jeweiligen Betreibers, einschließlich der Erfassung von Daten des Nutzers, welche für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten des jeweiligen Betreibers zu einer Kontaktnachverfolgung bei Aufenthalten in seinen Räumlichkeiten bzw. Teilnahmen an seinen Veranstaltungen benötigt werden. Die Bedingungen für eine Anmeldung und einen Zugang des Nutzers zu Räumlichkeiten oder Veranstaltungen des Betreibers werden allein vom Betreiber festgelegt und sind nicht Gegenstand dieser ANB, sondern des jeweiligen Rechtsverhältnisses zwischen dem Nutzer und
dem Betreiber. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten des Nutzers durch die RLE, die dieser in der NOVA-App für die vorstehenden Zwecke bereitstellt, erfolgt hierbei gemäß den Datenschutzhinweisen der RLE (https://nova-app.de/datenschutz).

2. Vertragsabschluss und Nutzungsmodalitäten

(1) Mit der erfolgreichen Registrierung des Nutzers in der App, bei der er bestimmte Kontaktdaten eingibt, und seine Zustimmung zu diesen ANB erteilt, kommt ein Nutzungsvertrag zwischen dem Nutzer und RLE zustande. Die Nutzung der NOVA-App ist für den Nutzer unentgeltlich.

(2) Die Nutzung der NOVA-App ist nur Personen gestattet, die das 16. Lebensjahr vollendet haben. Soweit die NOVA-App zur Abwicklung von Anmeldungen und Zugangsberechtigungen von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren für eine Räumlichkeit oder Veranstaltung eines Betreibers genutzt werden soll, muss sich der jeweils Personensorgeberechtigte als Nutzer mit einem eigenen Account registrieren und für das Kind bzw. den Jugendlichen über diesen Account einen Kunder-Account anlegen, dessen Funktionalitäten beschränkt sind und der über den Nutzer-Account des Personensorgeberechtigten verwaltet wird (z.B. bezgl. der Erteilung ggf. erforderlicher Einwilligung). 

(3) Die Nova-App ermöglicht es dem Nutzer außerdem, in seinem Nutzer-Account weitere Teilnehmer (wie Minderjährige oder Personen, die z.B. nicht über ein eigenes Smartphone verfügen) unter Angabe deren Vor- und Zunamen für den Zugang zu Rämlichkeiten und Veranstaltungen bei Betreibern mit ihm gemeinsam zu registrieren (sog. „Mehr-Personen-Check-in“). Der Nutzer versichert, dass er zur Eingabe und Verwendung des Vor- und Zunamens dieser Teilnehmer in der Nova-App allgemein und für den Zugang zu den vom Nutzer ausgewählten Veranstaltungen und Räumlichkeiten berechtigt ist.

(4) Nach erfolgreicher Registrierung generiert die NOVA-App einen nutzerindividuellen QRCode, den der Nutzer zum Nachweis seiner Identität für den Zugang zu Räumlichkeiten oder Veranstaltungen bei den jeweiligen Betreibern vor Ort verwenden kann. Hierzu muss der Nutzer den QR-Code auf seinem mobilen Endgerät beim Betreiber vorzeigen, der Betreiber scannt den QR-Code ein. 

(5) Die Betreiber haben alternativ die Möglichkeit, vor Ort in ihren Räumlichkeiten einen Betreiber-QR-Code mit einem Standortcode zur Verfügung stellen, wenn sie unter Verwendung der NOVA-App ihr jeweiliges Zugangs-und Teilnahmemanagementkonzept anwenden. Dieser Betreiber-QR-Code kann 2 vom Nutzer mit dessen mobilen Endgerät eingescannt werden, um den Check-In beim Betreiber durchzuführen. Nach dem Scannen des Betreiber-QR-Codes kann sich das Layout der NOVA-App für die jeweilige Veranstaltung bzw. Räumlichkeit ggfs. an das Layout des jeweiligen Betreibers anpassen. 

(6) Für die Zugangs- und Teilnahmekontrolle gemäß den vorstehenden Ziffern (3) und (4) benötigt der Nutzer ein internetfähiges mobiles Endgerät, auf das er die mobile NOVA-App heruntergeladen hat oder das einen Zugang zu der webbrowser-basierten Version der Nova- App hat (z.B. ein Smartphone, Tablet, o.ä.). Zudem setzt die Nutzung der NOVA-App eine funktionierende Internetverbindung des mobilen Endgeräts voraus. Die Geschwindigkeit der Nutzung der NOVA-App hängt von der Geschwindigkeit der eingesetzten Internetverbindung ab. Die Bereitstellung einer Internetverbindung ist nicht Bestandteil dieses Nutzungsvertrags mit RLE. Gegebenenfalls fallen für den Nutzer bei der Nutzung der NOVAApp gesonderte Kosten seitens seines jeweiligen Internet- oder Mobilfunkanbieters für die Datenübertragung über das Internet an. 

(7) Die NOVA-App bietet über die Erfassung der bei der Registrierung anzugebenden Kontaktdaten des Nutzers hinaus weitere Funktionen, die es dem Nutzer ermöglichen, ggf. weitere Informationen für die Durchführung der Anmelde- und Zugangsverfahren des jeweiligen Betreibers bereitzustellen (wie z.B. Hochladen eines Fotos zur Gesichtserkennung bei der Einlasskontrolle oder die Beantwortung bestimmter Gesundheitsfragen zum Schutz anderer Personen). Der Nutzer entscheidet im Rahmen seiner Nutzung der NOVA-App, ob er dem Betreiber solche zusätzlichen Informationen für diese Zwecke zur Verfügung stellen möchte. RLE verarbeitet auch hierbei die personenbezogenen Daten des Nutzers ausschließlich gemäß den Datenschutzhinweisen der RLE (https://novaapp. de/datenschutz). Ob und unter welchen Voraussetzungen der Betreiber dem Nutzer die Anmeldung oder den Zugang zu den Räumlichkeiten oder Veranstaltungen des Betreibers gewährt, richtet sich allein nach dem jeweiligen Rechtsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Betreiber. Die Nutzung der Nova-App also solche gewährt dem Nutzer keine Zugangs- oder Teilnahmeberechtigung.

3. Daten des Nutzers

(1) Im Verhältnis zwischen dem Nutzer und RLE verbleiben die Daten, welche der Nutzer in seinen Account der NOVA-App eingibt, Eigentum des Nutzers. Der Nutzer kann seine in der NOVA-App von ihm gespeicherten Daten einsehen und verwalten. Die Löschung der in der Nova-App gespeicherten Daten ist in den Datenschutzhinweisen der RLE geregelt.

(2) Für die Dauer des Nutzungsvertrags gewährt der Nutzer der RLE und ihren Subunternehmern ein einfaches, nicht übertragbares, nicht 3 sublizenzierbares und räumlich unbeschränktes Recht, die vom Nutzer in der NOVA App zur Verfügung gestellten Daten für die Bereitstellung und den Betrieb der NOVA-App für die vertragsgegenständlichen Zwecke zu nutzen, insbesondere für diese Zwecke zu verarbeiten, speichern und zu übermitteln. Personenbezogene Daten des Nutzers werden hierbei nur gemäß den Datenschutzhinweisen der RLE verarbeitet und an Dritte übermittelt. 

(3) Der Nutzer stellt sicher und ist allein dafür verantwortlich, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Daten, insbesondere auch soweit sie seitens der Betreiber für eine gesetzlich vorgeschriebene Kontaktnachverfolgung bereitzustellen sind, vollständig und richtig sind und er zu deren Nutzung im Rahmen der Nutzung der NOVA-App für die vertragsgegenständlichen Zwecke berechtigt ist. 

(4) Der Nutzer ist verpflichtet, seinen Nutzernamen und sein Passwort für seinen Account sicher zu verwahren und nicht unberechtigten Dritten zugänglich zu machen.

4. Nutzungsberechtigung des Nutzers

(1) RLE oder die Lizenzgeber von RLE sind Inhaber sämtlicher Eigentums-, Nutzungs- und sonstiger Rechte an allen Urheberrechten, Marken, Patent- und Datenbankrechten, Rechten an geschütztem Knowhow und anderen geistigen Eigentumsund Schutzrechten an der NOVA-App und den mit ihr verbundenen Systemen, Datenbanken und Endgeräten der RLE und ihrer Lizenzgeber (das „RLE-Backend“). Außer in dem in diesen ANB ausdrücklich geregelten Umfang werden dem Nutzer keine Rechte an der NOVA-App oder dem RLE-Backend eingeräumt. 

(2) Für die Dauer des Nutzungsvertrages räumt RLE dem Nutzer ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares, räumlich unbeschränktes Recht ein, die NOVAApp gemäß diesen ANB und ausschließlich für seine Anmeldung und Zugang zu sowie Teilnahme an (bzw. ggf. für die seiner unter 16 Jahre alten Kinder und der anderen vom Nutzer für einen Mehr-Personen-Check-in gemäß Ziffer 2 (3) registrierten Personen) Veranstaltungen und Räumlichkeiten zu nutzen, die von für die NOVA-App registrierten Betreibern durchgeführt bzw. betrieben werden. 

(3) Dem Nutzer ist es untersagt, – die Nutzung der NOVA-App Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, ihnen Zugang zur NOVA-App zu gewähren oder Daten Dritter über die NOVA-App zu erfassen, zu speichern oder anderweitig zu nutzen (mit Ausnahme von an der Veranstaltung teilnehmenden, unter 16 Jahre alten Kindern des Nutzers, die als Teilnehmer mit einem eigenen Unter-Account registriert sind oder von Daten der Personen, die der Nutzer für die Zwecke eines Mehr-Personen-Check-in gemäß Ziffer 2 (3) erfasst und gespeichert hat); – durch Reverse Engineering, Dekompilieren, Disassemblieren, Kopieren oder anderweitig den Versuch zu unternehmen, den Quellcode oder sonstige Geschäftsgeheimnisse von oder über die NOVA-App zu erlangen (RLE wird auf Anforderung des Nutzers für Interoperabilitätszwecke etwaige notwendige Informationen bereitstellen); – die NOVA-App auf eine Weise zu nutzen, die die Rechte von RLE oder Dritter verletzt oder beeinträchtigt, einschließlich von Rechten aus Vertrag sowie Rechten, die sich auf geistiges Eigentum oder den Schutz personenbezogener Daten beziehen; oder – die NOVA-App für die Speicherung, Verfügbarmachung oder sonstige Nutzung rechtwidriger Inhalte oder für die Ausführung oder Bewerbung rechtswidriger privater, gewerblicher oder beruflicher Aktivitäten nutzen. (3) Die Beistellung und Erhaltung der für die Nutzung notwendigen technischen Geräte und Zusatzdienste (siehe oben Ziffer 2(5)) liegen allein im Verantwortungsbereich des Nutzers (Erwerb, Einrichtung, Sicherheit, Virenschutz, Kosten, etc.).

5. Betrieb und Wartung

(1) RLE verpflichtet sich NOVA-App mit einer Verfügbarkeit von 98% im Kalendermonat bereitzustellen. Bei der Messung der erreichten Verfügbarkeit werden Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die aus Problemen resultieren, die RLE nicht zu vertreten hat (z.B. 4 durch das Internet bedingten Störungen, Handlungen oder Ausfall von Systemen Dritter, die keine Erfüllungsgehilfen von RLE sind oder aufgrund Höherer Gewalt gemäß Ziffer 7 (6)), nicht berücksichtigt. Auf Wartungsarbeiten, die die Funktionsfähigkeit der NOVA-App nicht nur unwesentlich beeinträchtigen, wird RLE den Kunden soweit möglich (d.h. soweit die Arbeiten aufgrund unvorhergesehener Umstände nicht berechtigterweise so kurzfristig durchgeführt werden müssen, dass eine vorherige Mitteilung nicht möglich ist) mit einem Vorlauf von mindestens 72 Stunden in der NOVA-App hinweisen (z.B. durch Einblendung entsprechender Mitteilungen beim Einloggen in die NOVA-App oder per E-Mail). 

(2) Seitens RLE werden täglich Backups der Datenbestände durchgeführt, Störungen der Systemverfügbarkeit und andere technische Problemekann der Nutzer der RLE über novaapp. de/feedback mitteilen, wobei er zuvor überprüft, dass die Störung nicht auf seinen Verantwortungsbereich zurückzuführen ist. 

(3) Die NOVA-App kann im Laufe der Zeit aktualisiert und kontinuierlich weiterentwickelt werden. RLE kann die NOVA-App ohne vorherige Zustimmung des Nutzers ändern, vorausgesetzt die Änderung ist unter Berücksichtigung der Interessen des Nutzers zumutbar. Eine Änderung ist insbesondere dann für den Nutzer zumutbar, wenn sie erforderlich ist, um die NOVA-App an veränderte Bedingungen in Bezug auf technische Entwicklungen, Sicherheitsstandards, Marktanforderungen oder rechtliche Änderungen (wie z.B. Änderungen an Lizenzrechten Dritter, die RLE für die Bereitstellung der NOVA-App benötigt oder Änderungen von Gesetzen und Verordnungen) anzupassen, sowie bei der Ergänzung der NOVA-App um neue Features, Funktionen oder Dienste zum Vorteil des Nutzers. Wesentliche Änderungen an der NOVA-App, die sich auf den Zugang oder die Nutzung der NOVA-App durch den Nutzer auswirken können, werden dem Nutzer mit Vorlauf von mindestens dreißig (30) Kalendertagen in angemessener Form (z.B. durch Einblendung entsprechender Mitteilungen beim Einloggen in die NOVA-App oder per EMail) mitgeteilt. Ist der Nutzer mit der Änderung nicht einverstanden, steht ihm das Recht zu, den Nutzungsvertrag jederzeit mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

6. Laufzeit/ Kündigung

(1) Der Nutzungsvertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann vom Nutzer jederzeit und ohne Angabe von Gründen in elektronischer Form mit der Funktion „Account löschen”, ohne Einhaltung einer Frist, d.h. mit sofortiger Wirkung, gekündigt werden. 

(2) RLE kann den Nutzungsvertrag mit dem Nutzer jederzeit mit einer Frist von dreißig (30) Tagen ordentlich per E-Mail kündigen. Zudem kann RLE den Nutzungsvertrag mit dem Nutzer fristlos aus wichtigem Grund per E-Mail kündigen. Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung liegt insbesondere vor, wenn ein durch Tatsachen begründeten Verdacht besteht, dass der Nutzer diese ANB verletzt und der Nutzer diese Verletzung und ihre Folgen nicht nach Erhalt einer Abmahnung durch RLE innerhalb einer von RLE gesetzten angemessenen Frist beseitigt. Eine Abmahnung oder Fristsetzung ist nicht erforderlich, wenn diese offensichtlich keinen Erfolg verspricht oder eine sofortige Kündigung aufgrund besonderer Umstände unter Abwägung der beiderseitigen Interessen gerechtfertigt ist. Im Falle einer Kündigung durch den Nutzer oder RLE wird der Account des Nutzers mit sämtlichen Daten spätestens vierzehn (14) Tage nach Wirksamwerden der Kündigung gelöscht.

7. Gewährleistung, Haftung auf Schadenersatz, Höhere Gewalt

(1) Soweit der Nutzer die NOVA-App als Unternehmer nutzt, beträgt die Verjährungsfrist für eventuelle Mängelansprüche ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. 

(2) Unbeschadet der nachfolgenden Regelungen in Ziffern7 (3) bis (4) haftet RLE für von RLE, ihren gesetzlichen Vertretern oder 5 Erfüllungsgehilfen verursachte Schäden oder vergebliche Aufwendungen (zusammen die „Schäden“) des Nutzers gemäß den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung einer Garantie für Beschaffenheitsmerkmale, für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schadensersatzansprüche aufgrund anderer zwingender Rechtsvorschriften, wie z.B. dem Produkthaftungsgesetz. 

(3) Im Falle einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von RLE für Schäden auf die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie auf die vertragstypischen Schäden beschränkt, die für die Parteien bei Vertragsschluss vorhersehbar waren. Eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalspflicht), ist eine Pflicht, die solche vertragswesentlichen Rechtspositionen des Nutzers schützen soll, die ihm gerade der Vertrag nach seinem Inhalt und Zweck gewähren soll, so dass deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist. Außerdem sind dies solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen soll und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertrauen darf und vertraut hat. 

(4) Vorbehaltlich Ziffer 7 (2) ist bei Verlusten von Daten des Nutzers in der NOVA-App die Haftung von RLE auf die typischen Wiederherstellungskosten begrenzt, die entstanden wären, wenn der Nutzer die betroffenen Daten ordnungsgemäß und regelmäßig selbst gesichert hätte. 

(5) Im Übrigen sind Ansprüche des Nutzers auf Schadenersatz gegen RLE ausgeschlossen. 

(6) RLE wird von ihren Leistungspflichten unter dem Nutzungsvertrag befreit, wenn und soweit die Erbringung ihrer vertragsgegenständlichen Leistungen aufgrund Höherer Gewalt vorübergehend nicht möglich ist. Als „Höhere Gewalt“ gelten alle Ereignisse und Nichtleistungen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der RLE liegen und von ihr auch durch die billigerweise im Verkehr zu erwartende Sorgfalt nicht vorhergesehen und abgewendet bzw. verhindert werden konnten, z.B. Krieg, nationaler Notstand, terroristische Akte, innere Unruhen, andere Störungen der öffentlichen Ordnung, Krankheiten, Epidemien, Pandemien (einschließlich Covid-19), Quarantäne, Brand, Überschwemmung, Erdbeben, andere Naturgewalten, Sabotage durch Dritte, Ausfall von Kommunikationsleitungen, Systemen und Geräten Dritter (die nicht Erfüllungsgehilfen der RLE sind), Maßnahmen militärischer Behörden oder Embargos, sowie Anordnungen oder Handlungen ausländischer, nationaler oder lokaler Regierungen (soweit diese nicht durch eine rechtswidrige Handlung oder Unterlassen der RLE hervorgerufen wurden). Dies gilt auch, wenn ein solcher Fall Höherer Gewalt bei einem in die Leistungserbringung eingeschalteten Subunternehmer oder Vorlieferanten der RLE auftritt. Die Befreiung von den Leistungspflichten gilt nur für die Dauer der Verhinderung. RLE wird die Nutzer in einem solchen Fall (soweit möglich) über einen zur Verfügung stehenden Kommunikationskanal über die Verhinderung informieren sowie deren voraussichtliche Dauer. 

(7) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der RLE.

8. Vergütung

Die Zurverfügungstellung und Nutzung der NOVA-App ist für den Nutzer kostenfrei.

9. Schlussbestimmungen

(1) Sofern der Nutzer die NOVA-App von dem App-Store eines Dritten (z.B. der Apple AppStore für iPhone oder iPad, den Google Play Store für Android-Geräte, etc.) heruntergeladen hat, gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen des App-Store-Anbieters ergänzend zu diesen ANB. Im Fall von Widersprüchen gehen diese ANB den Vertragsbedingungen des App-Store vor. 

(2) Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen ANB ganz oder teilweise 6 unwirksam oder undurchführbar sein oder werden oder sollte sich in diesen ANB eine Lücke befinden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Regelungen dieser ANB nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, eine solche unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem entspricht, was die Parteien nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung des Vertragszwecks vereinbart hätten, wäre ihnen die Unwirksamkeit dieser Bestimmung bei Vertragsschluss bekannt gewesen. Dies gilt entsprechend im Falle von Regelungslücken. 

(2) Ist der Nutzer ein Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, so ist Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen RLE und dem Nutzer nach Wahl von RLE Köln oder der Sitz des Nutzers. Für Klagen gegen RLE ist Köln der ausschließliche Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt. 

(3) Die Beziehungen zwischen RLE und dem Nutzer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Wenn der Nutzer ein Verbraucher mit gewöhnlichem Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist, führt die vorstehende Rechtswahl jedoch nicht zum Ausschluss der Anwendung von zwingenden Bestimmungen des Verbraucherrechts desjenigen Landes, in dem der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. 

(4) Alternative Streitbeilegung für Verbraucher: Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur freiwilligen Online- Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform. Diese Plattform ist über den externen Link http://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu erreichen. RLE ist nicht verpflichtet, an solchen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen und hat sich entschieden, dies nicht zu tun.

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